AGB von
»die superpixel – Haufe, Epperlein, Mudra GbR«

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen die superpixel – Haufe, Epperlein, Mudra GbR, nachfolgend Designer genannt, und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1    Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der superpixel GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2    Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber der superpixel GbR zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.
1.3    Die superpixel GbR überträgt dem Auftraggeber die für den je­weiligen Ver­wen­dungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. So­weit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das ein­fache Nutzungsrecht übertragen. Die superpixel GbR bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Ver­viel­fältigungen davon im Rahmen der Eigenwer­bung in allen Medien zu verwenden.
1.4    Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der superpixel GbR. Das­selbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der superpixel GbR erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertrags­strafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.
1.5    Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schrift­li­chen Vereinbarung zwischen die superpixel GbR und ihrem Auftraggeber. Die Nut­zungs­­rechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.6    Die superpixel GbR ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Ver­letzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der superpixel GbR zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der superpixel GbR, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.7    Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbei­ten der superpixel GbR formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der superpixel GbR

 

2. Fremdleistungen

2.1    Die superpixel GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung not­wen­digen Fremd­leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist ver­pflichtet, der superpixel GbR hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

2.2    Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der superpixel GbR abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die superpixel GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

3. Eigentum, Rückgabepflicht

3.1    An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht je­doch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der superpixel GbR spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.2    Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstel­lung notwendig sind. Das Recht der super­pixel GbR, einen weiter­gehen­den Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

4. Herausgabe von Daten

4.1    Die superpixel GbR ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten heraus­zugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die superpixel GbR ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4.2    Hat die superpixel GbR dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der superpixel GbR verändert werden.
4.3    Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
4.4    Die superpixel GbR haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

5. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

5.1    Der Auftraggeber legt der superpixel GbR vor Ausführung der Ver­viel­fältigung Korrektur­muster vor.
5.2    Soll die superpixel GbR die Produktionsüberwachung durchführen, schlie­ßt sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Verein­barung ab. Führt die superpixel GbR die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt ent­spre­chen­de Anweisungen.
5.3    Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der superpixel GbR zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

 

6. Haftung und Gewährleistung

6.1    die superpixel GbR ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei die Interessen seines Auftraggebers zu wahren.
6.2    Die superpixel GbR haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von we­sent­licher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die superpixel GbR auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

6.3    Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Waren oder durch grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
6.4    Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der superpixel GbR oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, ver­jäh­ren ein Jahr nach dem gesetzli­chen Ver­jährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vor­sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der superpixel GbR oder ihrer Er­­füllungs­gehilfen beruhen, und Schadensersatz­ansprüche we­gen Verletzung des Le­bens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der superpixel GbR oder ihrer Er­füllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die ge­setzlichen Verjährungsfristen.
6.5    Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der superpixel GbR insoweit entfällt.
6.6    Die superpixel GbR haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Ent­­wür­fe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Marken­recherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

 

7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

7.1    Im Rahmen des Auftrags besteht für die superpixel GbR Gestal­tungs­freiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.2    Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die superpixel GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht der superpixel GbR, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
7.3    Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der superpixel GbR über­gebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die superpixel GbR im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

 

8. Reklamation von Mängeln

8.1    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der superpixel GbR er­brach­te Werkleis­tung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der su­per­pixel GbR zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung der superpixel GbR in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8.2    Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden. Jede Vertragspartei kann die Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge verlangen.
8.3    Abweichungen vom Vertrag, die für die Verwendbarkeit der Ware unwesentlich sind, ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
8.4    Bei berechtigten Beanstandungen gewährt die superpixel GbR nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
8.5    Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren. Die Kosten der Rücklieferung werden bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung übernommen.
8.6    Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für die superpixel GbR eine angemessene Frist zur Verfügung zu stellen. Die Frist endet frühestens mit dem achten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei die superpixel GbR.
8.7    Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1    Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichts­stand in der Bundes­republik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertrags­abschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohn­sitz der superpixel GbR als Gerichtsstand vereinbart.
9.2    Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirk­samkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Stand:

1. Dezember 2017

Widerufsadressat:

die superpixel GbR, Theresa Haufe, Nadja Epperlein, Daniel Mudra
Kurt-Eisner-Str. 68, 04275 Leipzig
Telefon: +49 (0) 341-3 08 51 40, E-Mail: info@diesuperpixel.de